Gemeinsam entscheiden: wenn es mehr als eine gute Wahl gibt
- Frage
- Wie treffe ich eine gute Entscheidung, wenn mehrere Behandlungen infrage kommen?
- Kurzantwort
- Indem Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile in Zahlen und Ihre eigenen Ziele besprechen. Entscheidungshilfen verbessern nachweislich das Wissen und verringern Unsicherheit.
- Sicherheit der Evidenz
- moderat

Gliederung
Bei vielen Gesundheitsfragen gibt es nicht die eine richtige Antwort. Soll ein leicht erhöhter Blutdruck mit Tabletten behandelt werden oder zunächst mit Bewegung und Ernährung? Operation oder abwarten? Die Studienlage kann klar sein und trotzdem Spielraum lassen – weil Menschen Nutzen und Risiken unterschiedlich gewichten. Für solche Situationen hat sich das Konzept der gemeinsamen Entscheidungsfindung entwickelt, international als Shared Decision Making bekannt.
Die Idee
Gemeinsame Entscheidungsfindung verbindet zwei Arten von Fachwissen. Die Ärztin kennt Befunde, Behandlungsmöglichkeiten und die Evidenz. Die betroffene Person kennt ihr Leben, ihre Prioritäten und ihre Ängste. Eine gute Entscheidung braucht beides.
Das unterscheidet sich von zwei älteren Modellen: dem „Die Ärztin weiß es am besten“, bei dem Betroffene kaum einbezogen werden, und dem reinen Informationsmodell, bei dem man Betroffenen Fakten hinlegt und sie allein entscheiden lässt.
Drei Fragen, die weiterhelfen
In Großbritannien und Australien wurden Patientinnen und Patienten in Studien ermutigt, im Gespräch drei einfache Fragen zu stellen. Sinngemäß lauten sie:
- Welche Möglichkeiten habe ich?
- Was sind die Vor- und Nachteile jeder Möglichkeit?
- Wie wahrscheinlich sind diese Vor- und Nachteile für mich?
Schon diese Fragen verändern Gespräche spürbar: Behandelnde nennen häufiger Alternativen und sprechen öfter über Risiken. Ergänzen lässt sich eine vierte Frage: Was passiert, wenn ich erst einmal nichts tue?
Entscheidungshilfen
Entscheidungshilfen sind Broschüren, Webseiten oder Grafiken, die Optionen mit ihren Folgen in verständlicher Form nebeneinanderstellen – idealerweise mit natürlichen Häufigkeiten statt Prozentangaben. Eine Cochrane-Übersicht mit mehr als hundert randomisierten Studien kam zu dem Ergebnis, dass solche Hilfen das Wissen der Betroffenen verbessern, realistischere Erwartungen schaffen und das Gefühl verringern, schlecht informiert oder unsicher zu sein. Die Aussagen zu diesen Punkten beruhen auf einer überwiegend moderaten bis hohen Sicherheit der Evidenz.
In Deutschland veröffentlicht das IQWiG auf gesundheitsinformation.de Entscheidungshilfen zu verschiedenen Themen. Auch die Patientenfassungen der Nationalen VersorgungsLeitlinien enthalten Abwägungen.
Ihr Recht auf Aufklärung
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Behandelnde seit dem Patientenrechtegesetz von 2013 ausdrücklich, über Art, Umfang, Risiken und Erfolgsaussichten einer Maßnahme aufzuklären – und auch über Alternativen, wenn mehrere gleichwertige Methoden infrage kommen. Die Aufklärung muss mündlich und rechtzeitig erfolgen, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Wenn Sie nicht entscheiden möchten
Gemeinsame Entscheidungsfindung ist ein Angebot, keine Pflicht. Manche Menschen möchten die Entscheidung bewusst der Ärztin oder dem Arzt überlassen, besonders in belastenden Situationen. Auch das ist eine legitime Wahl. Wichtig ist nur, dass es Ihre Wahl ist und Sie wissen, dass Sie mitreden dürfen.
Grenzen
Nicht jede Situation erlaubt ausführliches Abwägen – im Notfall zählt schnelles Handeln. Auch Zeitdruck in Praxen erschwert Gespräche. Eine gute Vorbereitung hilft deshalb doppelt. Für chronische Erkrankungen bieten zudem Schulungsprogramme Raum, sich Wissen in Ruhe anzueignen und Entscheidungen im Alltag selbst zu treffen.
Häufige Fragen
Was tun, wenn meine Ärztin kaum Zeit hat?
Bereiten Sie die wichtigsten Fragen schriftlich vor und nennen Sie gleich zu Beginn, was Sie besprechen möchten. Fragen Sie nach verlässlichem Informationsmaterial und vereinbaren Sie bei wichtigen Entscheidungen einen eigenen Termin.
Habe ich ein Recht auf eine Zweitmeinung?
Bei bestimmten planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte einen ausdrücklichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt aufzusuchen; fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.
Sind Entscheidungshilfen für jede Situation verfügbar?
Nein, nur für ausgewählte Entscheidungen wie bestimmte Früherkennungsuntersuchungen oder Behandlungsoptionen. Fehlt eine Entscheidungshilfe, helfen die drei Fragen nach Möglichkeiten, Vor- und Nachteilen und deren Wahrscheinlichkeit trotzdem weiter.
Quellen und weiterführende Informationen
- Stacey D et al.: Decision aids for people facing health treatment or screening decisions (Cochrane Review). www.cochranelibrary.com
- Gesundheitsinformation.de: Entscheidungshilfen. www.gesundheitsinformation.de
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten. www.gesetze-im-internet.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Einschätzung der Evidenz ist eine redaktionelle Zusammenfassung der genannten Quellen – mehr dazu über dieses Projekt.